Beratung und Vertretung

Beratung und Vertretung

Die hier aufgeführten Begriffe entsprechen den gängigsten Problemen im Arbeitsrecht und im Sozialrecht.
Gerne können Sie mich jedoch auch zu anderen Rechtsfragen kontaktieren.

Arbeitsrecht

Kündigung


Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich schnell entscheiden, ob Sie gegen diese vorgehen wollen. Die Frist, innerhalb der eine Kündigungsschutzklage wirksam erhoben werden kann, beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Die gilt für alle Arten von Kündigungen.

Die drei Arten sind:
  • Betriebsbedingte Kündigung (hier liegen die Gründe für die Kündigung auf Arbeitgeberseite, weil z.B. die Auftragslage sich verschlechtert hat)
  • Verhaltensbedingte Kündigung (hier liegen die Gründe für die Kündigung beim Arbeitnehmer, etwa, weil er häufig zu spät kommt)
  • Personenbedingte Kündigung (hier liegen die Gründe für die Kündigung beim Arbeitnehmer, etwa, weil er aufgrund einer Erkrankung seine Arbeit nicht mehr ausführen kann).
Bei einer fristlosen Kündigung sollte man sich besonders schnell entscheiden, ob dagegen vorgegangen werden soll, denn hier drohen ggf. Sperrzeiten seitens der Arbeitsagentur.

Abmahnung


Eine Abmahnung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn sie kann die Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung sein.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass nur gerechtfertigte Abmahnungen in den Personalakten von Arbeitnehmern verbleiben.

Ob Ihre Abmahnung nach formalen und inhaltlichen Aspekten rechtmäßig ist, ob sie aus der Personalakte entfernt werden und wie dies vonstatten gehen kann, kläre ich gerne mit Ihnen in einem beratenden Gespräch.

Auch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte vor dem Arbeitsgericht ist denkbar.

Arbeitsvertrag


Bei einem Arbeitsvertrag gibt es viel zu beachten. Nicht nur gilt es, alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses zu erfassen, auch müssen diese rechtlich abgesichert sein.
Arbeitgeber fragen sich daher oft, ob ihre Arbeitsverträge alle Vorgaben erfüllen und wünschen Beratung bei der Gestaltung.
Arbeitnehmer fragen sich, ob der ihnen vorgelegte Vertrag rechtmäßig ist.

In beiden Fällen stehe ich gerne beratend zur Seite.

Lohn


Wird der Lohn nicht ordnungsgemäß gezahlt, kann dies für Arbeitnehmer schnell existenzbedrohende Folgen haben. Schließlich verlässt sich der Arbeitnehmer auf die rechtzeitige und richtige Auszahlung des Lohns und baut sein Leben darauf auf. Die nach den rechtlichen und vertraglichen Rahmendaten erfolgende Auszahlung des Lohns gehört daher zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers.

Kommt es hier zu Unstimmigkeiten und Fehlverhalten, stehe ich Ihnen nicht nur beratend zur Seite, sondern vertrete Sie im Rahmen einer Lohnzahlungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Zeugnis


Ein Arbeitszeugnis stellt die Weichen für das zukünftige Berufsleben.
Für Arbeitnehmer ist es daher nicht nur wichtig zu wissen, wie gut das Arbeitszeugnis, das sie erhalten haben, wirklich ist, sondern auch gegen ggf. falsche Behauptungen in einem Arbeitszeugnis vorzugehen.
Arbeitgeber sollten wissen, nach welchen Richtlinien ein ordnungsgemäßes Zeugnis zu erstellen ist.

Gerne prüfe ich Ihr Zeugnis, helfe bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen oder übernehme die Vertretung bei Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Urlaubsanspruch


Der gesetzliche Mindestanspruch auf Erholungsurlaub liegt in Deutschland bei vier Wochen pro Jahr. Es ist jedoch auch erlaubt, mehr Urlaubstage pro Kalenderjahr zu vereinbaren.
Probleme beim Urlaubsanspruch kann es dann geben, wenn z.B. der Arbeitgeber die Gewährung von Urlaub verweigert.
Auch im Rahmen von gekündigten Arbeitsverhältnissen kann es zu Unstimmigkeiten rund um das Thema Urlaubsabgeltung kommen.

Gerne berate ich Sie nicht nur zu dem Thema, sondern vertrete Sie auch in einem potentiellen Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei:

  • personellen Einzelmaßnahmen §§ 99 ff. BetrVG
  • zwingenden Mitbestimmungsrechten, z. B. § 87 BetrVG
  • Beteiligungsverfahren bei Kündigungen §§ 102, 103 BetrVG
  • Erarbeitung/Abstimmung von Betriebsvereinbarungen
  • Überprüfung von Interessenausgleich/Sozialplan
  • Beteiligung an Einigungsstellenverfahren
  • Durchsetzung allgemeiner Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte

Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Sozialrechts
  • Arbeitslosengeld I und II
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter)
  • Leistungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Krankengeld
  • Alters-, Erwerbsminderungs- und Unfallrenten
  • Angelegenheit des Schwerbehindertenrechts

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