Um es vorweg zu nehmen:
Die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
ist für den Arbeitgeber äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen.
Die Hürden, die der Arbeitgeber nehmen muss, um seine Kündigung durchzubringen,
sind äußerst zahlreich. Eine verhaltensbedingte Kündigung, die überhaupt
keine Angriffspunkte bietet, bildet daher eher die Ausnahme. Deshalb sind Sie
in jedem Fall gut beraten, wenn Sie den Rat eines Fachmanns einholen, falls
Ihnen die verhaltensbedingte Kündigung erklärt wurde oder falls Ihnen eine solche
Kündigung bevorsteht.
Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingen Kündigung ist - nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung - der ruhig und verständig urteilende Arbeitgeber. Nur ein Verhalten, das einen solchen Abeitgeber zu einer Kündigung bestimmen könnte, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen.
Natürlich ist es schwierig, anhand einer solchen Definition die Chancen, gegen eine solche Kündigung mit Erfolg anzugehen, richtig einzuschätzen. Deshalb sollten Sie die nachfolgenden Grundsätze herziehen, die die Arbeitsgerichte für die Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung herausgebildet haben. Sie können die nachstehend aufgeführten Grundsätze wie eine Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage verwenden.
Weiter zur Checkliste "verhaltensbedingte Kündigung"
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