Was tun, ...
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"Daher sehen wird uns zu unserem Bedauern veranlasst, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum nächst zulässigen Termin zu kündigen." So oder ähnlich lauten die Formulierungen, mit denen der Betriebsinhaber seinen - oftmals langjährigen - Mitarbeiter wissen lässt, dass er auf dessen Mitarbeit zukünftig verzichten will. Für den Arbeitnehmer stellt die Kündigung in der Regel ein einschneidendes Ereignis in seinem Arbeitsleben dar, bedeutet es doch den Verlust des Arbeitsplatzes mit allen damit zusammenhängenden sozialen Folgen. Was können Sie in dieser Situation unternehmen? Einfach nur zum
Arbeitsamt gehen und sich arbeitslos melden.....? Vielen Arbeitnehmern
ist nicht bekannt oder nicht bewusst, dass eine Kündigung nicht einfach
nur hingenommen werden muss wie ein unabwendbares Ereignis. Im Gegenteil: |
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Haben Sie
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Welche Chancen haben Sie, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine Abfindung zu erstreiten? ....weiter |
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