Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden?

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung
Teil 3

Lesen Sie zunächst, welche außer- oder innerbetrieblichen Kündigungssachverhalte es gibt. Sie werden sehen, dass an die Darlegungslast des Arbeitgebers, wie er die betrieblichen Kündigungsgründe erläutert, sehr hohe Anforderungen gestellt werden.


Als außerbetriebliche Gründe sind anerkannt:

Als innerbetriebliche Gründe werden angesehen:

Es liegt grundsätzlich im unternehmerischen Ermessen, ob und welche organisatorischen Maßnahmen der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb den veränderten inner- oder außerbetrieblichen Entwicklungen anzupassen. Dabei kann das Arbeitsgericht grundsätzlich nicht nachprüfen, ob die Maßnahme des Arbeitgebers notwendig oder zweckmäßig war.

Gleichwohl muss gesehen werden, dass bei weitem nicht jede unternehmerische Entscheidung von den Arbeitsgerichten hingenommen wird und dass es für den gekündigten Arbeitnehmer reichlich Chancen gibt, eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers anzugreifen.

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